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Gültig seit 17. Oktober 2000 (ohne Übergangsregelung). |
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Das Mindestalter für die Ausstellung eines Fallschirmspringerscheines wurde auf 16 Jahre gesenkt. |
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Die Ausstellung eines Flugschülerausweises ist nicht zwingend erforderlich; um eine Ausbildung beginnen zu können genügt ein Medical, das von einem "Fliegerärztlichen Sachverständigen" ausgestellt wird. |
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Die Grundberechtigung für Automatensprünge gibt es nicht mehr. |
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Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 8 Automaten bzw. AFF Sprünge und mindestens 20 manuelle Absprünge. |
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Fallschirmabsprünge dürfen nur aus Luftfahrzeugen erfolgen. |
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Ein Fallschirmspringer muss auch einen Reservefallschirm mit sich führen. |
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Reserverpackungen dürfen nur mehr von ausgebildeten Packern vorgenommen werden (eigene Packberechtigung). |
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Es gibt keine Scheinverlängerungen mehr. Solange die Scheinerhaltungsvoraussetzung gegeben ist (20 Sprünge in den letzten 24 Monaten, davon 10 in den letzten 12 Monaten) behält die Lizenz ihre Gültigkeit. |
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Ein Medical ist nur für Tandemmaster und Lehrer notwendig. |
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Die Scheingültigkeit kann sich jeden Tag ändern (12 Monate - 24 Monate Regelung; es gibt kein Ablaufdatum). Jeder Springer ist für die Einhaltung der Scheinerhaltungsvoraussetzung selbst verantwortlich ! |
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Der Nachweis der Scheinerhaltungsvoraussetzung sollte über das Sprungbuch (Sprünge müssen bestätigt sein) erfolgen, es gilt jedoch auch der freie Beweis (Beispiel: Zeugen). |
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Es gibt jetzt eine österreichische AFF (Accelarted Free Fall) Berechtigung. |
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Es gibt auch eine österreichische Tandem Examiner Berechtigung. Tandem Examiner sollten ihren Schein sofort umschreiben lassen. |
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Österreicher mit Wohnsitz in Österreich dürfen in Österreich nur mit einem österreichischen Fallschirmsspringerschein springen. |